• MON - SON 08.00 - 23.00
  • KRALJA NIKOLE 12, 78000 BANJA LUKA
  • +387 65 888 787

Mietbedingungen

MIETBEDINGUNGEN

1. Allgemeine Bedingungen:

Das Fahrzeug wurde vermietet, als ein Vertrag zwischen Malfix Rent a Car und dem Mieter unterzeichnet wurde. Die Person, die das Fahrzeug mietet, muss mindestens 21 Jahre alt sein und über 2 Jahre Fahrpraxis verfügen. Beim Abholen des Fahrzeugs muss der Kunde einen gültigen Führerschein und einen Personalausweis (oder Reisepass) vorlegen. Bußgelder und zusätzliche Verwaltungsstrafen, die aus Verstößen gegen Verkehrsgesetze während der Mietdauer resultieren, gehen ausschließlich zu Lasten des MIETERS. Das gemietete Fahrzeug darf nur für private Zwecke genutzt und nicht an Dritte vermietet oder verliehen werden. Das Fahrzeug darf nicht mit Passagieren oder Gegenständen über das zulässige Höchstgewicht hinaus beladen werden. Für die Ausreise aus dem Land ist eine schriftliche Genehmigung von Malfix Rent a Car erforderlich, um die Grenze zu überqueren.

2. Mietdauer:

Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (24 Stunden). Am Ende der Mietdauer gewährt Malfix Rent a Car eine zusätzliche Kulanzzeit von 60 Minuten (1 Stunde) für die Rückgabe des Fahrzeugs nach der vereinbarten Zeit, die nicht berechnet wird. Nach 60 Minuten (1 Stunde) endet die Kulanzzeit, und dem Mieter wird ein weiterer voller Tag in Rechnung gestellt. Der Mieter darf den Rückgabeort und/oder die Mietdauer des Fahrzeugs nur mit Zustimmung von Malfix Rent a Car ändern.

3. Der Mietpreis:

Der Mietpreis beinhaltet keine Kraftstoffkosten und keine Vollkaskoversicherung (kann optional eingeschlossen werden).

4. Zahlung:

Banküberweisung, Barzahlung.

5. Kaution:

Eine Kaution ist nicht erforderlich.

6. Haftung gegenüber Dritten:

Das gemietete Fahrzeug ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegen Schäden gegenüber Dritten versichert, und die entsprechenden Dokumente befinden sich im Fahrzeug. Im Falle eines Schadens am Mietfahrzeug ist ein Polizeibericht obligatorisch. Im Falle eines Diebstahls des Mietfahrzeugs ist ebenfalls ein Polizeibericht erforderlich. Beim Diebstahlsbericht muss der Nutzer alle Unterlagen (Fahrzeugschein, Mietvertrag usw.) sowie den Originalschlüssel vorlegen. Die Vollkaskoversicherung deckt keine Schäden an Reifen und Felgen, der Lenkung, der Ölwanne, Verlust des Schlüssels oder Schäden am Fahrzeuginnenraum.

Im Falle eines Schlüsselverlusts trägt der Kunde die Kosten für die Anfertigung neuer Schlüssel sowie den Austausch aller Schlösser des Mietfahrzeugs.

Die Vollkaskoversicherung deckt nicht:

  • Schäden, wenn das Fahrzeug von einer Person gefahren wurde, die im Mietvertrag mit Malfix Rent a Car d.o.o. nicht als Fahrer autorisiert ist;

  • Schäden durch grobe Verkehrsverstöße (rücksichtsloses Fahren), Überfahren roter Ampeln, Überqueren von durchgezogenen Linien, Überholen im Tunnel, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Der Kunde verpflichtet sich, alle eventuell anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen zu übernehmen.

HINWEIS:

  • Die Versicherung gilt nur mit einem Polizeibericht

  • Die Versicherung deckt keine Schäden an Reifen und an der Ölwanne

  • Die Versicherung ist ungültig, wenn das Fahrzeug von einer im Vertrag nicht angegebenen Person gefahren wurde

  • Die Versicherung ist ungültig, wenn das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren wurde

  • Im Streitfall ist das zuständige Gericht in Banja Luka

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